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Herzlich willkommen auf der Internetseite von Zugspitzevent!

Wir sind eine Full-Service-Agentur für Firmen & Gewerbetreibende! Wir arbeiten und vermitteln nicht für Privat Personen. Alle Preisangaben sind Netto Preise zur Orientierung!
Fragen Sie Ihren individuell geplantes Firmen Event an!

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit Zugspitzevent als Kunde schließen. Mit dem Kunden vereinbarte individual Sondervereinbarungen gehen diesen Regelungen vor. Vom Vertrag abweichende Sondervereinbarungen, erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Kunde im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst nach der beidseitiger schriftlichen Zustimmung beider Parteien, innerhalb der von Zugspitzevent festgelegter Frist zustande.

§ 3 Stornierung
Stornierungen haben hinsichtlich ihrer Rechtswirksamkeit immer schriftlich zu erfolgen.
Bei einer Stornierung:

  • ab 7 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich Zugspitzevent das Recht vor, eine generelle Entschädigung bis zu 20 % der voraussichtlichen Umsatzsumme lt. Angebot in Rechnung zu stellen.
  • ab 4 Wochen zuvor werden 40 % in Rechnung gestellt
  • ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % in Rechnung gestellt.

Davon unberührt bleibt die Einforderung der bis dato bereits entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Veranstaltung. Weitere Stornogebühren, die uns unsere Subunternehmer gegebenenfalls in Rechnung stellen, werden grundsätzlich weiterverrechnet.

§ 4 Haftung
Zugspitzevent haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit
Von Zugspitzevent gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
Bei Vorliegen von Mängeln steht Zugspitzevent das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

Sollten gebuchte Veranstaltungen aus Gründen der höheren Gewalt nicht wie geplant durchführbar sein, wird eine Alternative angeboten. Sollte diese Alternative seitens des Kunden nicht angenommen werden, erfolgt die komplette Absage der Veranstaltung und gebuchten Leistung. Eine Rückerstattung kann in diesem Falle nicht erfolgen.

§ 5 Konkurrenzschutz
Die von Zugspitzevent eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 6.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Alle von Zugspitzevent durchführende Leistungen verstehen sich zzgl. Verpflegung und Seilbahnkarten für die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter der gebuchten Subunternehmen.
(2) Nach offizieller Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 60% der Auftragssumme zu leisten.
(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(4) Die (Rest-)Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Zugspitzevent berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.